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AutorenbildAndrea Grees

Reisen mit Cannabis

Das Schengener Abkommen: Ein Überblick

Mit der zunehmenden Legalisierung und Akzeptanz von Cannabis in vielen Ländern stehen Reisende vor neuen Herausforderungen, insbesondere wenn sie mit Cannabis fliegen möchten. Das Schengener Abkommen, das den freien Personenverkehr zwischen 26 europäischen Ländern ermöglicht, spielt dabei eine zentrale Rolle. In diesem Bericht werden wir die gesetzlichen Bestimmungen und praktischen Aspekte des Fliegens mit Cannabis innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums beleuchten und unsere persönlichen Erfahrungen zum Reisen mit Cannabis teilen.



 

Inhaltsverzeichnis



 


Seit dem 1.4.2024 neu in Kraft getretenes Gesetz, ist Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings gilt das nicht für andere Länder der Schengenstaaten.  Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.


Auf dem Bild ist ein Verdampfer Namens Venty von der Firma Storz & Bickel und im Hintergrund sind zwei Flugzeuge kurz vor dem Abflug
Ein Verdampfer am Flughafen Madeira

Das Schengener Abkommen: Grundlegende Prinzipien

Das Schengener Abkommen, das 1995 in Kraft trat, schuf einen Raum ohne Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Ländern. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Ungarn, Italien und die Niederlande. Obwohl das Abkommen den freien Personenverkehr fördert, bedeutet dies nicht, dass alle Gesetze miteinander harmonieren – insbesondere in Bezug auf Betäubungsmittel.


Legalisierung von Cannabis in Schengen-Staaten

Die rechtliche Lage von Cannabis variiert stark innerhalb des Schengen-Raums. In Ländern wie den Niederlanden ist der Besitz kleiner Mengen von Cannabis für den persönlichen Gebrauch entkriminalisiert und der Verkauf in lizenzierten Coffeeshops erlaubt. In Deutschland ist medizinisches Cannabis legal, während der Besitz von Mengen bis zu 25 Gramm mittlerweile auch in Deutschland für den Freizeitkonsumenten erlaubt sind. In Frankreich hingegen sind sowohl Besitz als auch Konsum von Cannabis weiter illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.

Ein Reisekoffer gefüllt mit einem Verdampfer und medizinischem Cannabis und einer Sonnenbrille
Reisekoffer einer Cannabis Patientin

Reisen mit Cannabis innerhalb des Schengen-Raums

Das Mitführen von Cannabis auf Flügen innerhalb des Schengen-Raums ist für Freizeitkonsumenten riskant. Cannabis-Patienten können sicher fliegen, müssen jedoch einige wichtige Punkte beachten:


  • Medizinisches Cannabis: Wenn du medizinisches Cannabis besitzt, solltest du stets ein ärztliches Rezept sowie eine beglaubigte Bestätigung durch das zuständige Gesundheitsamt mitführen, die bestätigt, dass es sich bei diesem Cannabis um eine notwendige Medikation handelt. Informiere dich vorab über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes, da diese stark variieren können.


  • Cannabis zu Genusszwecken: Das Mitführen von Cannabis zu Freizeit- bzw. Genusszwecken ist in den meisten Schengen-Staaten illegal, auch wenn der Besitz im Ausreiseland erlaubt ist. Dies kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und Inhaftierung.


  • Sicherheitskontrollen: Sicherheitskontrollen am Flughafen sind rigoros und je nach Land kann das Entdecken von Cannabis zu sofortigen rechtlichen Maßnahmen führen. Auch wenn du innerhalb des Schengen-Raums reist, werden Drogenkontrollen nicht weniger streng gehandhabt.


Reisen mit Cannabis außerhalb des Schengen-Raums

Wenn du mit Cannabis in Länder außerhalb des Schengen-Raums reisen möchtest, gelten noch strengere Bestimmungen. Die meisten Länder außerhalb des Schengen-Raums haben sehr strenge Drogengesetze, und selbst geringe Mengen Cannabis können zu schwerwiegenden Strafen führen. Hier sind einige zusätzliche Überlegungen:


  • Internationales Recht: Viele Länder haben strenge Gesetze in Bezug auf Drogen, die den Besitz und den Transport von Cannabis streng verbieten. Informiere dich gründlich über die Gesetze des Ziellandes.


  • Strafverfolgung: Bei internationalen Reisen ist die Strafverfolgung oft rigider, und Verstöße können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, einschließlich langer Haftstrafen, führen.


  • Zollkontrollen: Zollbehörden führen bei internationalen Flügen oft gründliche Kontrollen durch. Das Mitführen von Cannabis kann zu sofortigen Beschlagnahmungen und rechtlichen Maßnahmen führen.


Unsere Empfehlungen für Reisende

Zusammengefasst sind folgende Punkte ratsam:


  • Gründliche Recherche: Informiere dich im Voraus über die Gesetze in deinem Zielland sowie in den Ländern, in denen du umsteigst. Außerdem solltest du dir über die spezifischen Vorschriften und Bestimmungen der Fluggesellschaft klar sein. Packe deine Medizin ins Handgepäck.


  • Medizinische Dokumentation: Wenn du medizinisches Cannabis benötigst, trage stets alle notwendigen Dokumente (z. B. Rezept + beglaubigte Bestätigung) bei dir und beachte die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften der deutschen Behörden. 


  • Risiken vermeiden: Überlege, ob es wirklich notwendig ist, Cannabis mitzunehmen. Im Zweifel sollte das Mitführen von Cannabis vermieden werden, um rechtliche Probleme und Unannehmlichkeiten bei Sicherheitskontrollen zu verhindern.


Fazit

Für das Fliegen mit Cannabis innerhalb Deutschlands gibt es derzeit keine spezifischen Vorschriften, die den Transport explizit regeln. Grundsätzlich gilt auch hier die Obergrenze von 25 Gramm getrocknetem Material in der Öffentlichkeit.


Beim Transport gelten weiterhin die EU-Sicherheitsvorschriften. Im Flugzeug sollte das medizinische Cannabis im Handgepäck verstaut sein und es muss jederzeit eine beglaubigte Bestätigung mitgeführt werden, die dem Flughafenpersonal auf Anfrage vorgelegt wird. Die allgemeinen Bestimmungen können von Airline zu Airline dennoch unterschiedlich sein.


Obwohl das Schengener Abkommen den freien Personenverkehr ermöglicht, bleiben die jeweiligen nationalen Gesetze in Kraft und werden strikt durchgesetzt. Daher müssen sich  Reisende gründlich informieren und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Nur so kann eine stressfreie und legale Reise gewährleistet werden.


Das Mitführen von medizinischem Cannabis außerhalb des Schengen-Raums bleibt rechtlich sehr problematisch und sollte nur mit äußerster Vorsicht und Vorbereitung passieren. Cannabis für den Freizeitkonsum sollte zu Hause bleiben.



Auf dem Bild ist eine von dem Gesundheitsamt beglaubigte Reisebescheinigung für medizinisches Cannbis zu sehen, welche vom Arzt verschrieben wurde. Die Cannabis Patientin hält außerdem den Venty Verdampfer von Storz & Bickel in der Hand.
Beglaubigte Reisebescheinigung für Cannabis

 


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